Allgemeine Geschäftsbedingungen



§1
Geltungsbereich
Sämtliche Leistungen des Personal-Trainers Tobias-Mark Bornhausen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten somit auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2
Tarife und Laufzeit
Für das Training können Einzel- oder Zehnerkarten erworben werden. Der Preis ist jeweils im Voraus in bar zu begleichen. Darüber hinaus ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages für eine Laufzeit von 1 bis 12 Monaten möglich. Im Rahmen des Abos können bis zu zwei Trainingseinheiten pro Woche absolviert werden. Weitere Trainingseinheiten können gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrages gebucht werden. Voraussetzung für die Buchung eines Abos ist der Abschluss eines laufzeitgebundenen Vertrages. Wird das Abo nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt (Eingang der Kündigung ist entscheidend) verlängert sich das Abo jeweils um die Dauer von der Hälfte der Erstlaufzeit (mind. 1 Monat). Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Umzug möglich. Der Umzug wird dann anerkannt, sobald eine amtliche Meldebescheinigung des neuen Wohnorts und der neue Mietvertrag vorliegen. Darüber hinaus darf der neue Wohnort nicht innerhalb eines Radius von 25 km liegen. Bei einer Kündigung erfolgt keine Rückzahlung bereits geleisteter Beträge.

§3
Tarife und Laufzeit, Privattraining
Weiterhin besteht die Möglichkeit eines Privattrainings, entweder einzeln oder in der Gruppe. Die Kosten sind ebenfalls im Voraus in bar zu begleichen. Das Personaltraining kann in Einzelstunden oder als Abonnement gebucht werden. Wird ein Abonnement abgeschlossen, so ist der Vertrag 4 Wochen vor Ablauf schriftlich zu kündigen. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Umzug möglich (s. § 2).

§4
Beiträge und Gebühren
Sämtliche Beiträge sind jeweils zum Monatsbeginn fällig. Die Beiträge werden monatlich durch eine erteilte Einzugsermächtigung abgebucht. Die Anmeldegebühr und die Beiträge für Sonderleistungen (z. B. Startpaket) werden mit Vertragsabschluss fällig. Die Leistungen aus dem Startpaket können hierbei nur innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Die Pflicht zur Beitrags- und Gebührenzahlung bei Abonnements bleibt auch dann bestehen, wenn der/die Abonnent/in die Leistungen nicht in Anspruch nimmt aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten haben. Dasselbe gilt für die Nutzung der Zehnerkarte im Rahmen des Trainings. Sofern der Abonnent mit mindestens einem Monatsbeitrag schuldhaft in Verzug kommt, kann PT Bornhausen die Beiträge für die restliche Laufzeit mit sofortiger Wirkung fällig stellen. Mahnschreiben werden mit je 2,50 € berechnet. Trainerstunden in Zehnerkarten oder Einzelabrechnung, die nicht 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, werden vollberechnet.

§5
Einzugsermächtigung
Die Beiträge und Gebühren sind per Einzugsermächtigung zu entrichten. Bei Wahl einer anderen Zahlungsart (Bar, Dauerauftrag, Überweisung) ist PT Bornhausen auf Grund des damit verbundenen, höheren Verwaltungsaufwandes berechtigt, den monatlichen Beitrag, um 2,50 € zu erhöhen. Durch den/die Abonnent/in zu vertretende Rücklastschriften werden mit je 10,00 € berechnet. Ab der zweiten Rücklastschrift ist PT Bornhausen dazu berechtigt, das Einzugsverfahren zu kündigen, den Beitrag auf Barzahlung umzustellen und diesen um 2,50 € zu erhöhen. Auf Antrag des Nutzers wird PT Bornhausen einer erneuten Teilnahme am Lastschriftverfahren zustimmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.
§6
Ruhezeit
PT Bornhausen gewährt nach zeitnaher Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt eine beitragsfreie Ruhezeit von 1 bis 12 Wochen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 19,90 € erhoben. Die Anzahl der Ruhemonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Ruhezeiten sind nur bei ungekündigtem Abonnement möglich.
§7
Haftung
Der Teilnehmer (Betrieb/Arbeitgeber) ist über die gesundheitlichen Risiken bei der Nutzung des Trainings aufgeklärt worden. Mit Abschluss des Vertrages versichert der Abonnent keine gesundheitlichen Beschwerden zu haben, bei denen die Teilnahme am Training nicht ratsam wäre. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Sofern ein Schadensersatzanspruch besteht, wird die Haftung bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparter Aufwendungen, Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
§8
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Ergänzend gilt zudem die in der Beratung unterschriebene Gesundheitsaufklärung.
§9
Einwilligungserklärung
Der Unterzeichner willigt ein, dass die über eine Person und Mitgliedschaft gemäß § 4 Bundesdatenschutzgesetz maßgeblichen Umstände für Verwaltungszwecke und zum Zwecke der Auswertung elektronisch aufgezeichnet, verarbeitet und genutzt werden. Soweit erforderlich können Daten an Dritte übermittelt werden, insbesondere zur Datenverarbeitung, zur zentralen Verwaltung, Erstellung von Betriebsvergleichen, Controlling-Auswertung, Benchmarking und zur Beurteilung durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dienstleister. PT Bornhausen kann die Information darüber hinaus für eigene Werbemaßnahmen verwenden.



Es wird empfohlen vor Beginn des Trainings die Zustimmung eines Arztes einzuholen und bei Einschränkung unverzüglich den Trainer zu informieren.

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